F&E-Impuls SINGLE: Kooperationsförderung für KMU

Das Förderprogramm F&E-Impuls SINGLE unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Oberösterreich nachhaltig durch Forschung und Innovation. Für eine effiziente Förderabwicklung von der Projektidee bis zur Markteinführung unterteilt sich F&E-Impuls SINGLE in zwei Programmlinien. Die Programmlinie easy2research erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich die Durchführung ihrer F&E-Projekte. Die Programmlinie easy2market wiederum fördert die Markteinführung. 


Wer wird gefördert? 

Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Firmensitz in Oberösterreich. 


Was wird gefördert? 

Folgende Kostenkategorien sind grundsätzlich förderbar: 

  • Personalkosten des:der Antragsteller:in 
  • Kosten für Material und Bedarfsmittel 
  • Kosten externer Dienstleister 


Wie wird gefördert? 

Die Förderung von Vorhaben im Rahmen dieses Förderungsprogrammes durch das Land Oberösterreich erfolgt in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. 

1. Rate: max. 50 % nach Annahme und Retournierung des Förderanbots (und nach Erfüllung eventueller Auflagen). 
2. Rate: max. 50 % nach Prüfung und Annahme des Endberichts durch die Förderstelle. 

 Download des Informationsblattes  F&E-Impuls SINGLE 

Antragstellung
  • easy2research: Definition eines innovativen F&E-Projekts durch ein oö. KMU in Kooperation mit einer Forschungseinrichtung  
  • easy2market: Definition konkreter Vorhaben für den Markteintritt bzw. die Markteinführung 
AntragsunterlagenDie Antragsunterlagen und die Richtlinien finden Sie auf der Webpage des Landes Oberösterreich

Leitfaden

Beilagen

Hilfsunterlagen/Vorlagen

Förderentscheidung
  • Die Förderentscheidung erfolgt durch die Förderstelle, dem Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung. 
  • Die Förderung ist ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss und gilt als De-minimis Beihilfe, wobei die jeweilige Verordnung der Europäischen Kommission zu berücksichtigen ist. 
  • Der:die Fördernehmer:in wird durch Business Upper Austria - OÖ Wirtschaftsagentur GmbH während der gesamten Projektlaufzeit betreut. 
Endberichtslegung                   
  • Innerhalb von drei Monaten nach Projektende ist der Endbericht einschließlich der Gesamtabrechnung sowie erforderlicher Beilagen bei der Förderstelle elektronisch einzureichen (wi.post@ooe.gv.at).
Leitfaden
Bericht
Beilagen
Hintergrund/Vorlagen

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