Unternehmen bei ihren Innovationsaktivitäten zu unterstützen ist eine der Hauptaufgaben der Standortagentur Business Upper Austria. Eine Stärke Oberösterreichs sind dabei Innovationskooperationen bei der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Organisationsformen. Durch die langjährige, konsequente Clusterpolitik wurde viel gegenseitiges Vertrauen im Innovationsökosystem aufgebaut. Mittlerweile engagieren sich fast zwei Drittel der F&E-treibenden Unternehmen in Innovationskooperationen.
Wo finden Sie diese Kooperationspartner? Natürlich in unserem Netzwerk mit mehr als 2.200 Organisationen! Mit einer Partnerschaft in einem unserer acht Branchencluster oder in der Abteilung Human Capital Management erhalten Sie Zugang zu dieser Kooperationsplattform.
Die Standortagentur Business Upper Austria betreut auch Unternehmen mit Sitz bzw. Niederlassung in Niederösterreich, Salzburg, Burgenland und Wien und ermöglicht diesen die Partnerschaft. Zur Gewährleistung einer umfassenden Betreuung arbeitet Business Upper Austria mit den jeweiligen Standortagenturen (insb. ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, Innovation Salzburg GmbH) zusammen.
Ein Teil unseres jährlichen Finanzierungsbedarfes wird durch die Jahresbeiträge der Partnerunternehmen abgedeckt. Diese Beiträge unterliegen einer jährlichen Wertanpassung. Der jährliche Partnerbeitrag ist nach Anzahl der Mitarbeiter:innen (VZÄ)* gestaffelt und beträgt für das Jahr 2025:
€ 935,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen* und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehm
€ 485,- (exkl. USt.) für Unternehmen mit 1 - 9 Mitarbeitern
€ 830,- (exkl. USt.) für Unternehmen mit 10 - 49 Mitarbeitern
€ 1.005,- (exkl. USt.) für Unternehmen mit 50 - 99 Mitarbeitern
€ 1.225,- (exkl. USt.) für Unternehmen mit 100 - 249 Mitarbeitern
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
€ 485,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen*
€ 935,- (exkl. USt.) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehmen
€ 485,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen*
€ 935,- (exkl. USt.) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehmen
€ 485,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen*
€ 935,- (exkl. USt.) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehmen
€ 485,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen*
€ 935,- (exkl. USt.) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehmen
€ 485,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen*
€ 935,- (exkl. USt.) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehmen
€ 485,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen*
€ 935,- (exkl. USt.) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehmen
€ 485,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen*
€ 935,- (exkl. USt.) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehmen
* Die Berechnung der Anzahl der Mitarbeiter:innen (VZÄ) erfolgt entsprechend den Regeln der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG), sodass verbundene Unternehmen bzw. Partnerunternehmen entsprechend zu berücksichtigen sind.
** Der Partnerbeitrag gilt für ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Erfolgt der Beitritt bis zum 30.6. eines Kalenderjahres, fällt der gesamte Partnerbeitrag an, danach die Hälfte desselben.
Der Partnerbeitrag erhöht sich jährlich zum 01.01. um den Prozentsatz, der den Veränderungen des von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder eines an seine Stelle tretenden Index entspricht. Für die jährliche Berechnung wird die Indexzahl herangezogen, die für den Monat Juli vor dem vereinbarten Anpassungszeitpunkt Gültigkeit hat. Als erste Ausgangsgröße dient die für den Monat Juli des vorhergehenden Jahres angegebene Indexzahl. (z.B. Beitritt Oktober 2023 – erste Anpassung mit 01.01.2024: Indexzahl Juli 2023 minus Indexzahl Juli 2022). Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Der sich errechnende Partnerbeitrag wird stets auf einen vollen Eurobetrag auf- oder abgerundet.
Der Partnerbeitrag ist erstmalig nach Eingang der Partnerbeitrittserklärung beim Cluster und danach binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung zur Einzahlung zu bringen.
Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit eingegangen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 30.11. eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Kündigung, die nach dem 30. November erfolgt, wird erst mit Ende des darauffolgenden Jahres wirksam. Es erfolgt keine (anteilige) Refundierung des Partnerbeitrags.