Neue Förderrichtlinien für Kooperationsprojekte

Förderrichtlinien Clusterprojekte (c) stevenb/pixabay.com
Förderrichtlinien Clusterprojekte (c) stevenb/pixabay.com

01.01.2019

Mit 1. Jänner 2019 gelten neue Richtlinien für die Gewährung von Landesförderungen bei der Umsetzung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Organisationsprojekten.

„Die neuen, verbesserten Richtlinien sollen kleine und mittlere Unternehmen noch stärker motivieren, mit F&E-Einrichtungen zusammenzuarbeiten“, sagt Prok. DI (FH) Christian Altmann, MBA, der die Cluster und Netzwerke in der Business Upper Austria verantwortet. „So stärken sie ihre Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit.“ Für Unternehmen, die bei einer Technologieentwicklung mit F&E-Einrichtungen kooperieren, haben sich die Fördersätze von 30 auf 40 Prozent erhöht. Auch die max. Förderhöhen für die einzelnen Unternehmen wurden erhöht. Zudem werden künftig die Sach- und Materialkosten für den Bau eines Prototyps mit bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen gefördert werden. Neu ist, dass auch Partner des Netzwerk Humanressourcen und des Verein Netzwerk Logistik Förderungen in Anspruch nehmen können.


Neue Fördersätze und Förderhöhen

Technologieprojekt

Projekt mit F&E-Beteiligung

Projekt ohne F&E-Beteiligung

Projekt ALT

Max. Fördersatz

40%

25%

30%

Max. Förderhöhe pro Kooperationsvorhaben

300.000 €

150.000 €

abhängig von Anzahl der Projektpartner

Max. Förderhöhe pro FörderungswerberIn

60.000 €

30.000 €

30.000 €

    

Organisationsprojekt

Projekt mit F&E-Beteiligung

Projekt ohne F&E-Beteiligung

Projekt ALT

Max. Fördersatz

25%

15%

30%

Max. Förderhöhe pro Kooperationsvorhaben

150.000 €

75.000 €

50.000 €

Max. Förderhöhe pro FörderungswerberIn

30.000 €

15.000 €

15.000 €

Kooperationsvorhaben, die den u.a. Schwerpunkten zuzuordnen sind, werden bei der inhaltlichen Projektbeurteilung besonders berücksichtigt.

  • Digitalisierung
  • Intelligente Fertigungstechnologien & Automatisierung (Industrie 4.0)
  • Neue bzw. hybride Werkstoffe
  • Kreislaufwirtschaft (Recycling)
  • Dekarbonisierung (Umstieg auf erneuerbare Energie)
  • Neue Formen der Energieerzeugung, -speicherung & -verteilung
  • Digital Health/Medical Materials/Medical Engineering
  • Innovative Lebensmittel-Technologien
  • Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung von Lebensmitteln
  • Vernetzte Mobilität
  • Alternative Antriebe


Einige Änderungen erleichtern den Zugang zu Förderungen

  • Partner von NHR und VNL können nun auch als Förderwerber auftreten
  • Trennung in Projekte mit F&E bzw. Projekte ohne F&E
    • F&E Projekte (Technologie)
      min. 2 Unternehmen + F&E möglich (min. 1 KMU)
      Anteil F&E Einrichtung min 10%
  • Förderbare Kosten:
    • Personalkosten (wie bisher, GF € 40,00)
    • Kosten von externen Dienstleistern (max 20%);
    • Sach- und Materialkosten (Für den Bau von Prototypen, max 5000 Euro pro Unternehmen)
  • Förderhöhe:
    • Vorhaben mit Beteiligung einer F&E-Einrichtung:
      • Technologievorhaben werden mit max. 40 % (bzw. mit max. 300.000,00 Euro je Kooperationsvorhaben bzw. mit max. 60.000,00 Euro je FörderungswerberIn) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten unterstützt.
      • Organisationsvorhaben: Organisationsvorhaben werden mit max. 25 % (bzw. mit max. 150.000,00 Euro je Kooperationsvorhaben bzw. mit max. 30.000,00 Euro je FörderungswerberIn) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten unterstützt.
         
    • Vorhaben ohne Beteiligung einer F&E-Einrichtung:
      • Technologievorhaben werden mit max. 25 % (bzw. mit max. 150.000,00 Euro je Kooperationsvorhaben bzw. mit max. 30.000,00 Euro je FörderungswerberIn) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten unterstützt.
      • Organisationsvorhaben werden mit max. 15 % (bzw. mit max. 75.000,00 Euro je Kooperationsvorhaben bzw. mit max. 15.000,00 Euro je FörderungswerberIn) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten unterstützt.
         
    • Technologie Projekte in der Regel De-minimis frei (kann aber in begründeten Fällen aufgrund der AGVO De-minimis pflichtig werden)

Die aktuellen Förderrichtlinien für Kooperationsprojekte im Rahmen der oberösterreichischen Cluster-Initiativen sowie das Antragsformular finden Sie hier: Clusterförderung


Portraitfoto Christian Altmann

Christian Altmann

Head of Cluster and Cooperation

commercial procuration

Mobile: +43 664 818 6561
Phone: +43 732 79810-5100