30.09.2024
Nach den verheerenden Hochwasserereignissen bietet Business Upper Austria umfassende Unterstützung für betroffene KMU, um die wirtschaftlichen Schäden zu minimieren und den Wiederaufbau zu fördern.
Unternehmen, deren Existenz durch Elementarereignisse wie Hochwasser bedroht ist, können einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfen des Landes Oberösterreich beantragen. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist eine Bagatellgrenze von mindestens 1.000 Euro Schaden. Abhängig vom Schadensausmaß werden Unternehmen zwischen 20 und 50 Prozent der anerkannten Schadenskosten erstattet, in besonderen Fällen sogar mehr. Zu beachten ist, dass die Antragstellung innerhalb von 120 Tagen nach Schadenseintritt erfolgen muss. Ziel dieser Förderungen ist es, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der betroffenen Betriebe schnell wiederherzustellen und langfristige Standortnachteile zu vermeiden.
Unternehmen, die durch die jüngsten Hochwasserereignisse in Österreich schwer getroffen wurden, können auch auf umfangreiche Bundesförderungen zurückgreifen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) bieten finanzielle Unterstützung von bis zu zehn Prozent des Schadens mit einem maximalen Betrag von 20.000 Euro pro Schadensfall. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent durch die Landeskammer, zu 30 Prozent durch die SVS und zu 20 Prozent durch die WKO. Unternehmen ohne SVS-Mitgliedschaft erhalten eine aufgeteilte Förderung zwischen Bundes- und Landeskammer.
Neben der direkten finanziellen Hilfe gibt es auch zahlreiche steuerliche Erleichterungen. Unternehmen können Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung von Steuerschulden stellen, um Liquiditätsprobleme zu überwinden. Zudem wird auf Säumniszuschläge verzichtet, sofern die Anträge innerhalb von zwei Monaten nach der Katastrophe gestellt werden. Auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen auf Einkommens- und Körperschaftsteuer ist möglich, um den wirtschaftlichen Schaden zu mindern. Ein weiteres wichtiges Element der Unterstützung ist die Steuerfreiheit von Katastrophenzahlungen. Gelder aus dem Katastrophenfonds sowie freiwillige Zuwendungen Dritter, wie Spenden oder zinslose Darlehen, sind steuerfrei, was die finanzielle Belastung weiter reduziert.
Für Unternehmen, die durch die Katastrophe beschädigte Wirtschaftsgüter ersetzen müssen, gibt es zusätzliche Investitionsbegünstigungen. Betroffene Betriebe können von linearen oder degressiven Abschreibungen und einem Investitionsfreibetrag profitieren. Falls ein Wirtschaftsgut aufgrund der Katastrophe vorzeitig ausscheidet, entfällt die Nachversteuerung – auch, wenn die Mindestnutzungsdauer nicht erreicht wurde. Mit diesen Förderungen sorgt der Bund dafür, dass betroffene Unternehmen trotz der enormen Herausforderungen ihre wirtschaftliche Stabilität wiedererlangen und rasch in den Normalbetrieb zurückkehren können.
Unternehmen des Gewerbe- und Industriesektors, die von Hochwasserschäden betroffen sind oder sich über die umfangreichen Fördermöglichkeiten informieren möchten, können sich jetzt zur Beratung anmelden. Das Investoren- und Standortmanagement von Business Upper Austria bietet umfassende Unterstützung für Betriebe, die finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen möchten, um ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen.