Schon 650 Beratungen durch Unternehmens-Taskforce

Mitarbeiter/-innen der oö. Standortagentur Business Upper Austria und des Oberösterreich Tourismus beraten Unternehmen in Oberösterreich © Business Upper Austria
Mitarbeiter/-innen der oö. Standortagentur Business Upper Austria und des Oberösterreich Tourismus beraten Unternehmen in Oberösterreich © Business Upper Austria

16.04.2020

Schon in den ersten Tagen stark gefragt war die Unternehmens-Taskforce des Landes Oberösterreich zur Corona-Hilfsmaßnahmen. 650 Unternehmen wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der oö. Standortagentur Business Upper Austria und des Oberösterreich Tourismus bereits beraten. Die Taskforce wurde am 8. April gestartet. Rund 60 Expertinnen und Experten kümmern sich im Schichtdienst um die Fragen und Anliegen der Unternehmen.

Sie stehen zum einen unter der kostenlosen Hotline bzw. standort@biz-up.at für Anfragen zur Verfügung. Zum anderen werden die Betriebe auch aktiv kontaktiert. Beratungsschwerpunkt ist das Oberösterreich-Paket zur Unterstützung von Unternehmen aller Größen und Branchen, vor allem jenen, die mit den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung nicht erreicht werden. Vor allem für Kleinunternehmen ist die Beratung eine willkommene Unterstützung, um rasch die richtigen Corona-Hilfen zu finden.“

Am 14. April, hat die Landesregierung mit dem OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe und der OÖ Corona-Bürgschaft für Kleinbetriebe zwei zentrale Maßnahmen des Oberösterreich-Hilfspakets beschlossen, die nun beantragt werden können.


OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe:

Gerade Kleinbetriebe verfügen meist kaum über finanzielle Reserven. Für sie bedeutet daher die aktuelle Krise eine akute Existenzgefährdung. Der Bund hat zwar für Kleinbetriebe einen Härtefall‐Fonds und einen Corona‐ Hilfs‐Fonds eingerichtet. Für jene oö. Kleinbetriebe, die hier aber aufgrund der Kriterien des Bundes keine Unterstützungen in Anspruch nehmen können, springt das Land mit Direktzuschüssen ein. Eckpunkte zum OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe:

  • Check aller Bundes‐Hilfen und Nachweis der Nicht‐Förderfähigkeit durch den Bund.
  • Voraussetzungen sind unter anderem, dass Stundungen von Steuerzahlungen sowie Sozialversicherungs‐Beitragszahlungen beantragt wurden.
  • Förderbar sind nur tatsächlich angefallene Kosten, nicht jedoch ein Umsatzentgang.
  • Die Direktzuschüsse können maximal 25 % der angefallenen Kosten oder maximal 25.000 Euro betragen.
  • Dafür stehen seitens des Landes 15 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Antragstellung unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233404.htm möglich


OÖ. Corona‐Bürgschaft für Kleinbetriebe:

Gerade Kleinbetriebe leiden in der aktuellen Krise besonders unter Finanzierungsproblemen. Für sie gibt es eine eigene OÖ. Corona‐ Bürgschaft. Diese Haftungen werden zu gleichen Teilen vom Land OÖ und den Eigentümern der OÖ. Kreditgarantiegesellschaft KGG (oö. Banken und die Wirtschaftskammer OÖ) übernommen. Die OÖ. Corona‐Bürgschaft im Detail:

  • OÖ. Lösung für Betriebe, die keinen Anspruch auf Bundes‐Hilfen haben (Vorgaben, Kriterien, usw.).
  • Kleinbetriebe können eine Corona‐Bürgschaft in Anspruch nehmen, wenn sie eine Liquiditätssicherung im Rahmen des Corona‐Kurzarbeits‐Modells benötigen.
  • Die Corona‐Bürgschaft dient auch zur Finanzierung von Fixkosten für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in dieser Krisenzeit.
  • Diese Bürgschaft ist auch insbesondere ein Unterstützungsangebot für Gründer/innen und Jungunternehmer/innen.
  • Es steht dafür ein Volumen von bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Abgewickelt wird das OÖ. Corona‐Bürgschafts‐Modell über die OÖ. Kreditgarantiegesellschaft KGG gemeinsam mit der jeweiligen Hausbank. Dort ist auch die Antragstellung möglich.

>> Details und Infos zum Oberösterreich-Paket