Webinar zur C-BAM Verordnung: Vierteljährliche CO2-Reports erstmals ab 31. Jänner 2024 notwendig
Seit 1. Oktober 2023 ist die C-BAM-Verordnung in Kraft. Damit gelten Aufzeichnungspflichten für bestimmte aus dem EU-Ausland importierte Bauteile und Waren. CO2-Werte und Emissionen müssen berechnet und dokumentiert werden. Mit 31. Jänner besteht Berichtspflicht, d.h. es muss vierteljährlich ein CO2-Report erstellt werden.
Geliefert werden müssen beispielsweise
Agenda:
Zielgruppe - Produktionsunternehmen, die Waren von außerhalb der EU importieren:
CEO, Einkaufsleiter, Head of Sustainability, Supply Chain Manager, ..
Referenten:
Ing. Günter Reider: Unternehmensberater mit Fokus Einkaufspreisoptimierung, Verhandlungstraining, Prozessoptimierung, Lieferkettengesetz und CO2 (speziell Umgang mit der CBAM Verordnung). Günter Reider berät speziell mittelständische Unternehmen.
Mag. Ira Shanker-Eglmayr: Unternehmensberaterin mit Fokus Lieferkettengesetz, Digitalisierung, Cost Break Down und CO2. Ira Shanker berät Unternehmen im Maschinenbau und der Automobilindustrie im In- und Ausland
Die Veranstaltung ist kostenlos - eine Anmeldung jedoch erforderlich!
Die Veranstaltung liegt in der Vergangenheit.