Novelle der Gewerbeordnung setzt oö. Forderung nach One-Stop-Shop-Prinzip bei Betriebsanlagengenehmigungen um

09.11.2016

„Die am 2. November von der Bundesregierung präsentierte Novelle der Gewerbeordnung ist aus oberösterreichischer Sicht sehr erfreulich, denn viele der darin festgeschriebenen Änderungen sind Vorschläge aus Oberösterreich, die nun endlich umgesetzt werden“, betont Wirtschafts-Landesrat Dr. Michael Strugl. Vor allem das nun geplante One-Stop-Shop-Prinzip bei Betriebsanlagengenehmigungen sei ein echter Durchbruch bei der Deregulierung: „Mit dieser Verfahrenskonzentration nach dem Motto ‚Ein Antrag, eine Genehmigung und ein Bescheid für die gesamte Betriebsanlage‘, die von Oberösterreich massiv eingefordert worden ist, wird sowohl die Wirtschaft als auch die Verwaltung massiv entlastet“, unterstreicht Landesrat Strugl.

Damit kommen Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigung künftig aus einer Hand. Die Bezirkshauptmannschaft wird zentrale Anlagenbehörde und entscheidet in einem Verfahren über alle erforderlichen Anträge und schließt diese mit einem Bescheid ab. Diese Verfahrenskonzentration vermeidet widersprüchliche Auflagen der Behörden und reduziert so die Verfahrensdauer.

„Diese Verfahrenskonzentration bei den Betriebsanlagengenehmigungen ist aber nur einer der vielen Vorschläge zur Deregulierung, die von Oberösterreich in die Novelle eingebracht worden sind“, hebt Landesrat Strugl hervor. Denn auf Initiative von Landesrat Strugl ist in Oberösterreich bereits zu Beginn des Jahres 2016 das Deregulierungsprojekt „Betriebsanlagen“ gestartet worden: Dabei hat eine Arbeitsgruppe mögliche Vereinfachungen des gewerblichen Betriebsanlagenrechts geprüft hat. Dieser Deregulierungsgruppe gehörten Vertreter der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, der Wirtschaftskammer OÖ, der Bezirkshauptmannschaften und des Bezirksbauamtes an. Die dabei erarbeiteten Vorschläge wurden dann in Gesprächen auf Bundesebene in die Erstellung der Gewerbeordnungs-Novelle eingebracht.

Eine weitere lange Forderung Oberösterreichs, die nun umgesetzt wird, betrifft den Austausch von gleichartigen Maschinen: Das wird nun anzeigefrei gestellt, das heißt, die Betriebe können ihre Investitionen in Maschinen tätigen, ohne ein entsprechendes langwieriges Behördenverfahren abwickeln zu müssen.

Für viele Betriebsanlagen, von denen nur geringfügigste Emissionen ausgehen können (vergleichbar mit Haushalten), werden zum Teil genehmigungsfrei gestellt oder es wird für solche Betriebsanlagen nur noch ein Anzeigeverfahren erforderlich werden. Auch diese aus Oberösterreich stammende Forderung kann die Investitionstätigkeit kräftig beleben und ist somit ein Mittel zur Ankurbelung der Wirtschaft, ohne dass es zu einer Verschlechterung für die Anrainer kommt.

Weitere Erleichterungen, die von Oberösterreich angeregt worden sind, betreffen die Streichung von Veröffentlichungspflichten und der Wegfall von Betriebsanlagengenehmigungen für bloß vorübergehende Tätigkeiten, wie etwa von Gastronomen, die außerhalb ihrer gewerblichen Betriebsanlage beispielsweise bei einem Zeltfest tätig werden.


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