Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Firmensitz in Oberösterreich. Dabei ist die Mitarbeiteranzahl der Rechtsgesellschaft am Standort ausschlaggebend für die Einreichung in der jeweiligen Kategorie. Eingereicht werden können Projekte/Ideen/Dienstleistungen aus der Personal- oder Organisationsentwicklung, die in den letzten Jahren durchgeführt oder initiiert wurden. Das eingereichte Projekt muss auf jeden Fall überwiegend am Standort Oberösterreich entwickelt worden sein und darf noch keinen HR-Preis erhalten haben.  

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1) wird bei der Europäischen Kommission auch etwa Preisgeld als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt, bei der ein Betrag von 300.000 € im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren je Empfänger nicht überschritten werden darf. Die eruierten Preisträger haben daher umgehend nach Aufforderung mittels des dafür vorgesehenen und zur Verfügung gestellten Formulars eine De-minimis-Erklärung abzugeben. Wird das Formular nicht rechtzeitig oder in wesentlichen Punkten nicht vollständig ausgefüllt übermittelt oder ergibt sich aus diesem eine Überschreitung der De-minimis-Schwelle im Falle der Preisvergabe, entfällt der Anspruch auf den Preis.
Falls der eruierte Preisträger die De-minimis-Voraussetzung für die Preisvergabe nicht erfüllt, hat er die Möglichkeit, das LT1-Video um den Betrag von € 3.800,-- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erwerben.