Nachhaltigkeitsbericht und EU-Taxonomie-Verordnung
Wie können wir die Chancen des Green Deal optimal nutzen?
Die Europäische Union legte 2019 mit dem European Green Deal den Pfad für mehr Nachhaltigkeit fest, um das Ziel „Null- Netto Emissionen bis 2050" zu erreichen. Neue Standards und Rahmenbedingungen für ökologisches und nachhaltiges Wirtschaften wurden mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung, welche ökologische Nachhaltigkeit bewertet, geschaffen. Von der CSRD bzw. Taxonomie-VO betroffen sind vor allem Großunternehmen.
Aber auch KMUs werden entlang der Lieferkette bzw. bei Finanzierungsprojekten entsprechende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und Daten vorlegen müssen. Jedes Unternehmen sollte sich rechtzeitig darauf vorbereiten.
Termin 4: Branchentalk
-Einblicke in die Praxis der OÖ Gesundheitsholding und bei Resch&Frisch
-Datenerhebung und -qualität beim ESG Reporting
Referent:innen: Birgit Großsteiner Msc, OÖ Gesundheitsholding GmbH; GF DI Bernhard Prechtl & Mag.a Sarah Plohberger, Resch&Frisch Holding GmbH
Zielgruppe: Geschäftsführer:innen, Nachhaltigkeitsmanager:innen, Controller:innen, Mitarbeiter:innen diverser Abteilungen bzw. alle jene, die im Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit betraut sind oder noch werden.
Kosten: Die Workshopreihe wird als Pilotprojekt durch das Land OÖ gefördert und kann für die Teilnehmenden kostenlos angeboten werden. Für An- und Abreise gibt es keinen Kostenersatz.
Anmeldung s. Programm im Anhang.