Der Beratungsscheck hilft Unternehmen, neue Arbeitsformen zu etablieren. Er fördert KMU, die ihr Geschäftsmodell adaptieren bzw. digitalisieren und daher ihre Mitarbeiter weiterentwickeln oder neu organisieren müssen. Der Beratungsscheck trägt daher dazu bei, Wachstum zu begünstigen und die Resilienz zu erhöhen. Das vermeidet Krisensituationen und sichert Jobs. Der Beratungsscheck fördert alle Beratungsleistungen, die die Einführung neuer Arbeitsformen im Unternehmen unterstützen. Er umfasst einen Gutschein für eine eintägige Erstberatung sowie eine optionale halbtägige Follow-up Beratung.
Die Förderung erfolgt auf Basis eines Förderantrags und des Nachweises der durchgeführten Beratung. Die Antragstellung muss im Vorhinein erfolgen. Es gilt das Prinzip „first come, first serve“. Die Gewährung der Förderungen erfolgt nach der Reihenfolge der Antragstellung.
Antragsteller müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. Definition der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung) der gewerblichen Wirtschaft mit Firmensitz in Oberösterreich sein. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Finanziert wird dieses Förderprogramm aus Mitteln des Landes OÖ. Diese Förderung lief bis 31.12.2022 und galt vorbehaltlich der Zustimmung der Oö. Landesregierung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Abgewickelt wird die Antragstellung über Business Upper Austria.
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